Beck Objekteinrichtungen GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1 Allgemeine - Geltungsbereiche
1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende
von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu-
gestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender
Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftliche Anerkennung verbindlich.
1.3 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Lieferung
durch uns zustande.
1.4 Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn noch
nicht mit der Fertigung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Besteller gewünschte
Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Bestellers.
2 Angebot - Angebotsunterlagen
2.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur ver-
bindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die
als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller
unserer ausdrücklichen Zustimmung.
3 Preise - Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts
anderes ergibt, gelten unsere Preise "frei Haus", hinter die 1. verschlossene Tür.
3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbar-
ungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen
ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt,
auch diesen geltend zu machen.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben recht-
lichen Verhältnis beruht.
4 Lieferzeit
4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen
Fragen voraus.
4.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender
Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.4 Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unter-
ganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über; in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.5 Teillieferungen sind zulässig. In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher
unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, sind wir für
die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.
5 Versandbedingungen - Gefahrenübergang
5.1 Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch uns an den
Versandbeauftragten bzw. den Besteller.
5.2 Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte
Schäden spätestens innerhalb von 7 Tagen, bei dem anliefernden Versandbeauftragten
schriftlich geltend zu machen.
5.3 Bei Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versand-
art vor.
6 Gewährleistung
6.1 Der Lieferer übernimmt bei Lieferung , für eine Dauer von 2 Jahren, es sei denn der
Hersteller gewährt eine längere Gewährleistungsfrist, dem Besteller die Gewährleistung
für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegen-
standes, für die Verwendung bestgeeigneter Materialien und für sorgfältige und
funktionsgerechte Verarbeitung nach Maßgabe folgender Bedingungen:
a) Die Gewährleistung beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Besteller
b) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind bei Eintreffen der Lieferung auf dem
Liefer- bzw. Empfangsschein anzuzeigen. Beanstandungen verborgener, bzw. versteckter
Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung dem Lieferer schriftlich anzuzeigen
unter Angabe der Fabrikationsnummer bzw. Lieferdatums.
c) Die Gewährleistung umfasst nicht natürlichen Verschleiß sowie Schäden , die entweder
durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
Besteller oder Dritte hervorgerufen sind.
Bei einer Nutzung der Produkte des Lieferers im Mehrschichtbetrieb verkürzt sich die
Gewährleistungszeit in entsprechendem Verhältnis (z.B. 2-Schichtbetrieb = halbe Zeit)
6.2 Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen
Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beein-
trächtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend
gemacht werden. Reklamationen wegen Beeinträchtigung, die nach dem Stand der Technik
unvermeidbar sind, wie die bei Echtholzfurnier bzw. Leder unvermeidbaren Farbabweich-
ungen bzw. Unregelmäßigkeiten der Struktur, stellen keine Mängel dar, da die Ursache
weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweich-
ungen in der Qualität, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit
diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind.
6.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht ein Anspruch
auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche des Bestellers sind -
soweit gesetzlich zugelassen - ausgeschlossen.
6.4 Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungszeit stellt der Lieferer sämtliche Ersatzteile
sowie den Einsatz des mobilen Kundendienstes ohne Berechnung zur Verfügung.
Nach Ablauf der Gewährleistungszeit, zahlt der Besteller neben der Fahrtkostenpauschale
auch die anfallenden Lohnkosten sowie die benötigten Ersatzteile.
7 Haftung
Wir haften für Schäden aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder Verletzung
von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind derartige Schadenersatz-
ansprüche - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
8 Rücktritt
Wir sind jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich
die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtert haben und infolge
dessen die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese Vorraussetz-
ungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Besteller Zahlungseinstellungen,
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüche, Wechsel-und Scheckpro-
teste erfolgen oder über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt
oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetz-
ungen bereits bei Vertragsabschluß vorhanden, uns jedoch nicht bekannt waren.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor.
9.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden aus-
reichend gegen Neuwert zu versichern.
9.3 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in
der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
9.4 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuver-
kaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetra-
ges (inkl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kauf-
sache ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, diese
Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller die uns
abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten)
die Abtretung mitteilt.
9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verar-
beiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte
Kaufsache.
9.6 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn
ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen.
9.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
10 Anzuwendendes Recht
Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden,
unterliegen dem Recht der BRD- die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.April 1980 sind
ausgenommen.
11 Gerichtsstand - Erfüllungsort
11.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches
Sondervermögen ist, das Amtsgericht am Sitz des Lieferers, nach unserer Wahl auch die
für unseren Geschäftssitz zuständige Handelskammer des Landgerichts, zuständig. Wir
sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.
12 Geltungsbereich
Die vorstehenden Verkaufs-und Lieferbedingungen gelten vom 01. Januar 2002 an.
Beck Objekteinrichtungen GmbH, Rotthauser Str. 36, 45309 Essen