Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf und die Lieferung von War
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von
Waren, die zwischen der Beck Objekteinrichtungen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Alfred Ebing, Thomas
Sprink, Markus Meyer und Sarah Ebing, Rotthauser Str. 36, 45309 Essen, Telefon: +49 (0)201 7471 – 0, E-Mail:
info@beck-objekt.de(im Folgenden „Anbieter“) und den Kunden(im Folgenden „Kunde“) abgeschlossen
werden.
(2) Der Anbieter vertreibt Büro- und Objektmöbel und ähnliche Produkte. Das Sortiment umfasst eine breite
Produktpalette von einfachen Drehstühlen über elektromotorisch höhenverstellbar e Schreibtische, über
Schreinerleistungenbis hin zu stilvollen Outdoormöbeln.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber
Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Anbieter und dem Kunden.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Produkten auf der Webseite des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine
Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(2) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) durch den Anbieter oder durch
die Zusendung der Ware zustande.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die in der Bestellbestätigung aufgeführten Lieferdaten sorgfältig zu prüfen und diese
innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich zu bestätigen oder zu korrigieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist
keine Rückmeldung, gel ten die angegebenen Termine als bestätigt. Änderungen nach Ablauf der Frist sind nur noch
in Abstimmung und unter Vorbehalt der Weitergabe entstehender Mehrkosten möglich.
(4) Bestellungen von Lieferungen ins Ausland können nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigt werden. Der
Mindestbestellwert kann den bereitgestellten Preisinformationen entnommen werden.
(5) Sollte die Lieferung der bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist,
sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter
wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich
zurückerstatten.
§ 3 Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkassezahlung
(1) Die Lieferung der Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind
unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
(2) Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige
vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Frist angemessen verlängert.
(3) Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(4) Die Logistik- und Montageteams des Anbieters übernehmen den Transport, den Aufbau und die Montage der Möbel
vor Ort beim Kunden.
(5) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn - oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein
Zahlungsausfallrisiko behält der Anbieter sich vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises , ggf. nebst Versandkosten, zu
liefern (Vorkassevorbehalt). Falls der Anbieter von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wird der Kunde
unverzüglich unterrichtet. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich etwaiger
Versandkosten.
§ 4 Maßfertigungen und individuelle Produkte
(1) Bei Maßfertigungen und individuellen Produkten, wie passgenauen Küchenbauteilen, Moosbildern oder anderen
Schreinerlösungen, ist der Umtausch und die Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Produkte, die nach den spezifischen Wüns chen und Vorgaben des Kunden angefertigt wurden. Eine Ausnahme
besteht nur, wenn die gelieferten Waren Mängel aufweisen, die nicht durch den Kunden verursacht wurden.
Mängelrügen müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Der An bieter behält sich das
Recht vor, die gerügten Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung
vorzunehmen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für Maßanfertigungen notwendigen Maße und Spezifikationen genau und vollständig
anzugeben. Dies umfasst insbesondere die exakten Maße, Materialien, Farben und sonstigen spezifischen
Anforderungen, die für die Herstellung der Produkte erforderlich sind. Beider Bestellung von Maßanfertigungenist
die Unterzeichnung einer Freigabezeichnungverpflichtend. Fehler, die auf ungenaue oder unvollständige Angaben
des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. In solchen F ällen übernimmt der Anbieter keine
Haftung für die daraus resultierenden Mängel oder Abweichungen. Der Kunde trägt die Kosten für etwaige
notwendige Nachbesserungen oder Neuanfertigungen, die auf fehlerhafte Angaben zurückzuführen sind.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen Gegebenheiten vor Ort, wie beispielsweise Tür- und
Treppenbreiten, die problemlose Anlieferung und Montage der maßgefertigten Produkte ermöglichen. Sollte sich
während der Anlieferung oder Montage herausste llen, dass die baulichen Gegebenheiten nicht den angegebenen
Maßen entsprechen oder die Montage erschweren, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. Der
Anbieter ist berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung und Beseitigung der Hindernisse auszu setzen.
(4) Bei der Herstellung von individuellen Produkten kann es zu geringfügigen Abweichungen in Farbe, Struktur und
Maserung der Materialien kommen. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie im Rahmen des
Üblichen und Zumutbaren liegen. Der Kunderklärt sich damit einverstanden, dass solche Abweichungen
unvermeidbar sind und akzeptiert diese als Bestandteil der individuellen Anfertigung.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Auftrag abzulehnen oder zu stornieren, wenn die vom Kunden
angegebenen Spezifikationen technisch nicht umsetzbar sind oder die Herstellung der Produkte aus anderen Gründen
nicht möglich ist. In einem solchen Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Anzahlungen
werden erstattet.
§ 5 Montagebedingungen vor Ort
(1) Die Montage der Produkte erfolgt werktagsvor Ort durch das Logistik - und Montageteam des Anbieters. Der Anbieter
verpflichtet sich, die Montagearbeiten fachgerecht und sorgfältig durchzuführen. Der Gefahrenübergang auf den
Kunden findet mit der Abnahme der montierten Produkte durch den Kunden st att. Der Kunde ist verpflichtet, die
Abnahme unverzüglich nach Abschluss der Montage durchzuführen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Montagearbeiten unverzüglich abzunehmen. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme
innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Montagearbeiten, gilt die Montage als abgenommen. Die Nutzung der
Ware schließt jede Art von Ingebrauchnahme ein, unabhängig davon, ob diese vorübergehend oder dauerhaft erfolgt.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die für die Montage notwendigen baulichen Voraussetzungen und Anschlüsse
(z.B. Stromversorgung, ausreichender Platz) vor Ort gegeben sind. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Bereitstellung und den Zugang zu den notwendigen baulichen Gegebenheiten. Verzögerungen oder zusätzliche
Kosten, die durch unzureichende bauliche Voraussetzungen oder fehlende Anschlüsse entstehen, gehen zu Lasten
des Kunden.
(4) Der Kunde hat den Montageort so vorzubereiten, dass die Montagearbeiten ungehindert und ohne Verzögerungen
durchgeführt werden können. Dazu gehört insbesondere die Freihaltung von Zugangs - und Arbeitsbereichen sowie
die Sicherstellung der Zugänglichkeit de r Montagestellen. Etwaige Wartezeiten oder Mehraufwand, die durch
unzureichende Vorbereitung des Montageorts entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Montagearbeiten notwendige Anpassungen oder
geringfügige Änderungen an den Produkten vorgenommen werden können, sofern diese zur Erreichung des
Montageziels erforderlich sind und keine wesentli chen Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang darstellen.
Solche Anpassungen oder Änderungen gelten als vertragsgemäß und bedürfen keiner gesonderten Zustimmung des
Kunden.
§ 6 Serviceangebote
(1) Der Anbieter bietet zusätzliche Serviceangebote an, die über den ursprünglichen Kauf und die Montage der Produkte
hinausgehen. Zu diesen Serviceangeboten gehören unter anderem Ergonomieberatung, Stuhlreinigung, Wartung und
Reparatur. Diese Dienstleistungen könen vom Kunden separat in Anspruch genommen werden und sind nicht im
Kaufpreis der Produkte enthalten. Die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen erfolgt auf Grundlage eines
gesonderten Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die angebotenen Serviceleistungen und deren Umfang jederzeit zu ändern
oder einzustellen. In einem solchen Fall wird der Kunde rechtzeitig informiert. Bereits vereinbarte und bezahlte
Serviceleistungen werden unabhän gig davon durchgeführt oder dem Kunden erstattet, sofern die Leistung nicht mehr
erbracht werden kann.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Sämtliche
Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. anfallender
Versandkosten.
(2) Ggf. anfallende Versandkosten sind in den Angebotenangegeben.
(3) Wenn der Anbieter die Bestellung durch Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung
Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, werden für jede Teillieferung Versandkosten
berechnet.
(4) Bei Projekten kann der Anbieter eine Anzahlung vom Kunden vor Projektstart verlangen. Die Höhe der Anzahlung und
die Zahlungsfristen werden individuell vereinbart.
(5) Zahlungsverzögerungen des Kunden berechtigen den Anbieter, die Lieferung und Montage der Waren bis zur
vollständigen Zahlung auszusetzen / zu verschieben.
(6) Skontobedingungen und Nachlässebedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
(7) Kunden können den Kaufpreis nach ihrer Wahl nur mit den vom Anbieter angebotenen Zahlungsmöglichkeiten
bezahlen.
(8) Kunden sind nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, ihre
Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(9) Kunden dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag
herrührt.
(10)Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage (Netto) ab
Rechnungsstellung, sofern nicht s anderes vereinbarwurde.Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender
bestimmt, so kommen die Kunden bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall haben sie dem
Anbieter für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(11)Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den
Anbieter nicht aus.
(12)Für Mehrkosten, die durch Einlagerungen oder zusätzliche Transporte entstehen, weil der Kunde die vereinbarten
Termine nicht einhält, haftet der Kunde.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters. Im Rahmen des
ordnungsgemäßen Geschäftsgangs sind Kunden berechtigt, die Produkte an Dritte zu veräußern. Kunden treten in diesem
Fall die Kaufpreisforder ungen aus einem Weiterverkauf bis zur Höhe des jeweiligen vom Anbieter in Rechnung gestellten
Verkaufspreises an den Anbieter ab.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der
jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende
Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene
vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag
beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen
an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bdürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind
verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und
Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende
Partei vor der Offenlegung vertr aulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine
vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und
Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass d ie Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des
jeweiligen Unterauftragnehmer - oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine
entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem
Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne
Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die
Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils
anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche
Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen
üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know -how, zu
nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur
Leistungserbringung eingesetzten Personen ges peichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche
Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der
Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Gewährleistungund Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Sach - oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere §§ 434 ff. BGB. Unternehmern gegenüber beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 12 Monate. Sie
beginnt mit Gefahrübergang.
(2) Kunden sind dazu verpflichtet, die gekaufte Ware zu untersuchen und dem Anbieter offensichtliche Mängel
unverzüglich anzuzeigen. Das gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel. Verletzen sie ihre Untersuchungs -
und Rügepflicht, ist die Geltendmach ung von Gewährleitungsansprüchen ausgeschlossen.
(3) Etwaige vom Anbieter gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel
eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach - oder Rechtsmängeln im Sinne von Absatz
(1). Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln
gegebenenfalls beiliegen.
(4) Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, es sei denn, es handelt sich um berechtigte Mängelrügen.
(5) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) s owie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreich ung des Ziels des
Vertrags notwendig ist.
(6) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verle tzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(7) Die Einschränkungen der vorherigen Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(8) Die sich aus den vorherigen Absätzenergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche
gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaf fenheit der Sache getroffen haben. Die
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag
verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von
Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS -GVO abschließen.
(3) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet
und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kundenoder
aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbietersunter folgendem Link: www.beckobjekt.de/datenschutz
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN -Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen ist derGeschäftssitzdes Anbieters, sofern der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich -rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen
zwischen der Beck Objekteinrichtungen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Alfred Ebing, Thomas Sprink,
Markus Meyer und Sarah Ebing, Rotthauser Str. 36, 45309 Essen, Telefon: +49 (0)201 7471 – 0, E-Mail:
info@beck-objekt.de, im Folgenden „Auftragnehmer“und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als
Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes
schriftlich vereinbart wurde.
(2) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines
bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen
Dienstleistungen durchgefü hrt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber
verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber
Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Planung, Beratung und Durchführung von
Kreativworkshops. Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere die Erstellung von 2D - und 3D-Planungen der
Räumlichkeiten durch die Planungsabteilung des Auft ragnehmers, Consulting -Dienstleistungen in Form von diversen
Workshops, sowie die Durchführung von Kreativworkshops, wie beispielsweise Lego Serious Play. Diese
Dienstleistungen sind unabhängig von der Lieferung von Waren und Produkten und können von Auftraggebern auch
separat in Anspruch genommen werden.
(2) Planungsleistungen: Der Auftragnehmerplant die Räumlichkeiten der Auftraggeberund entwickelt Ideen für die
perfekte Arbeitsumgebung. Die erstellten Planungen und Konzepte unterliegen den Eigentums - und Urheberrechten
des Auftragnehmers. Die Preise und Zahlungsbedingungen für Planungsleistungen werden individuell vereinbart und
sind in den jeweiligen Angeboten und Auftragsbestätigungen festgelegt.
(3) Consultingdienstleistungen: Der Auftragnehmerbietet eine ganzheitliche Perspektive von der Analyse bestehender
Arbeitsstrukturen bis zur Umsetzung neuer Raumkonzepte im Rahmen von Workplace Consulting.
(4) Kreativworkshops: In den Kreativworkshops des Auftragnehmershaben Auftraggeberdie Möglichkeit, ihre aktuellen
Herausforderungen und künftigen Visionen auf eine völlig neue Weise zu erkunden. Die Preise und
Zahlungsbedingungen für Kreativworkshops werden individuell vereinbart und sind in den jeweiligen Angeboten und
Auftragsbestäti gungen festgelegt.
(5) Der Auftragnehmerbehält sich das Recht vor, die Inhalte und den Umfang der angebotenen Dienstleistungen jederzeit
zu ändern oder zu erweitern, sofern dies dem Auftraggeberzumutbar ist und die wesentlichen Vertragsinhalte nicht
beeinträchtigt werden. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeberüber wesentliche Änderungen rechtzeitig
informieren.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber beauftragtbei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese n Auftrag nimmt der
Auftragnehmer durch eine Auftragsbestätigung an. Eine Dienstleistungkann persönlich, per E -Mail, telefonisch, per
Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer d en Auftrag des Auftraggebers bestätigt.
Der Auftrag des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Auftragsbestätigung die
Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Lieferdaten sorgfältig zu prüfen und
diese innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich zu bestätigen oder zu korrigieren. Erfolgt innerhalb dieser
Frist keine Rückmeldung, gelten die angegebenen Termine als bestätigt. Änderungen nach Ablauf der Frist sind nur
noch in Abstimmung und unter Vorbehalt der Weitergabe entstehender Mehrkosten möglich.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn
der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann
oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung
entstandenen Leistungen erhalten.
(6) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs - und
Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und
wird bei Bedarf gesondert berechnet.
(7) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit
zu erbringenden Dienstleistungen sein.
§ 4 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und
Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann
nicht in Aussicht gestellt oder garan tiert werden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten
Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das
ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungs recht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder
personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der
Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige
Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbr eiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt,
ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild -, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der
Dienstleistung zu machen.
(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird keine Haftung
übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 5 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht
verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der
Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber
ist für eine korrekt angegebene E -Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E -Mails selbst verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem
Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung,
Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes
Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch
für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der
Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen
Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs -
Inhaltes besteht, sofern dadurch keine we sentliche Veränderung des Dienstleistungs -Inhaltes eintritt und die
Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
(5) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen
erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
§ 6 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung
angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der
Buchung und dem Zugang der Rechnung fällig. Da s Zahlungsziel ist 0 Netto ab Rechnungsstellung, sofern nichts
anders vereinbart wurde.
(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen
gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.
(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht
eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen (i.H.v. 9% über dem
Basiszinssatz), Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der
Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er
den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verl iert.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach
Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf
der Erstvertragslaufzeit mö glich.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige
Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 7 sind
darauf nicht anwendbar.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich
immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit.
Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
(6) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits
erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 8 Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom
Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche
Designrechte, sämtliche Marken - und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller
Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse
die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des
Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und
Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der
Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur N utzung im vereinbarten Umfang.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der
jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende
Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene
vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag
beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen
an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bdürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind
verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und
Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende
Partei vor der Offenlegung vertr aulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine
vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und
Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass d ie Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des
jeweiligen Unterauftragnehmer - oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine
entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem
Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne
Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die
Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils
anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche
Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen
üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know -how,
zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur
Leistungserbringung eingesetzten Persone n gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche
Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der
Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nurbei Verletzung einer
Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Auftra ggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf
den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers
vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht
immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der
Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten
Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer
übernimmt in diesem Rahmen insbesonder e kine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige
indirekte Schäden.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des
Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche
Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemä ß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten
verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Auftraggebers oder aufgrund g esetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: www.beckobjekt.de/datenschutz
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder
werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige
oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem
